Nach der Rechtssache C-266/09 des EuGH "bestimmt das Datum, an dem eine Entscheidung über den Zugang zu Informationen ergangen ist, ob die Richtlinie 2003/4/EG oder ihre Vorgängerin anwendbar ist. Alle derartigen Entscheidungen, die nach dem 14. Februar 2005 ergangen sind, fallen somit unter die geltende Richtlinie, auch wenn die betreffenden Informationen vor diesem Datum eingereicht wurden".