Wahl des auf Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
Vereinbarung über das bei Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht
Die Rom III-Verordnung räumt Ehegatten eine eingeschränkte Rechtswahl ein. Falls sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben oder falls diese nicht gültig ist, sieht die Verordnung Rechtsnormen zur Bestimmung des auf Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbaren Rechts vor.
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