Hintergrund
Vorexistierende internationale und regionale Rechtsakte zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltansprüchen
In der Europäischen Union dienten vor dem Inkrafttreten der Unterhaltsverordnung insbesondere die folgenden zwei Rechtsakte der Regelung der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen:
- die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, hiernach Brüssel I-Verordnung (Nachfolgerin des Brüsseler Übereinkommens von 1968) und
- die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, hiernach Europäischer Vollstreckungstitel (zur Beziehung der neuen Unterhaltsverordnung zu diesem beiden vorexistierenden Rechtsakten also TEIL II, 5 unten).
Ein weiterer früherer Rechtsakt ist auf regionaler Ebene das Übereinkommen von Lugano von 1988, das nunmehr durch das neue Übereinkommen von Lugano von 2007 ersetzt wurde (Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen bei Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 ), anwendbar auf die Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten: Island, Norwegen und Schweiz (nicht Liechtenstein).