Einleitung
Um die ehrgeizigen Ziele der WRRL zu erreichen, müssen auch verschiedene EU-Umweltvorschriften umgesetzt und die Wasseranforderungen stärker in die EU-Politik integriert werden. Dieser Teil bietet einen kurzen Überblick über bestimmte EU-spezifische Wasserrechtsvorschriften im Zusammenhang mit der WRRL. Die jüngsten LGR-Berichte zeigen eine kontrastreiche Bewertung der Qualität der Wasserkörper in den Mitgliedstaaten.
Die Wasserqualität hat sich verbessert, beispielsweise die Qualität der Badegewässer. Auch die Vermeidung und Verringerung der Wasserverschmutzung aus Punktquellen hat insgesamt zu ermutigenden Ergebnissen geführt. Dennoch werfen die diffuse Verschmutzung, das Auftreten neuer Verschmutzungen, die Verknappung der Wasserressourcen und die zunehmende Hochwassergefahr (...) Fragen über die Wirksamkeit der in den EU-Wasserrechtsvorschriften festgelegten Verpflichtungen und die Einhaltung der Wasserrichtlinien durch die Mitgliedstaaten auf. Im Anschluss an den Fitness-Check der Wasserrahmenrichtlinie (2019) und die jüngsten EU-Strategien im Zusammenhang mit dem Green Deal hat die Kommission einen Prozess der Überprüfung mehrerer spezifischer Wasserrichtlinien eingeleitet.
Das Phänomen der Eutrophierung stellt in mehreren Mitgliedstaaten ein ernstes gesundheitliches, ökologisches und wirtschaftliches Problem dar. Zwei spezifische EU-Richtlinien zielen u. a. darauf ab, dieses Problem zu lösen, aber ihre Umsetzung stößt in den Mitgliedstaaten auf verschiedene Schwierigkeiten (A). Die Qualität von Wasser für den Verbrauch ist eine Priorität, die bereits im ersten Umweltaktionsprogramm (1973) festgelegt wurde. Die neue Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU zielt darauf ab, die Schutzverpflichtungen zu verstärken und dazu beizutragen, das Ziel der nachhaltigen Entwicklung Nr. 6 zu erreichen (B). Die Badegewässerrichtlinie ist eine der Erfolgsgeschichten der EU-Wasserpolitik, wie der letzte Bericht der EUA aus dem Jahr 2022 zeigt (C). Hochwasser ist heute ein ernstes gemeinsames Anliegen auf EU-Ebene; die Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG enthält ein Mindestmaß an Verpflichtungen zum Risikomanagement (D). Die zahlreichen menschlichen Einflüsse auf die Verfügbarkeit von Wasserressourcen erfordern ein Umdenken bei der Wassernutzung im Sinne von Sparsamkeit und Kreislaufwirtschaft. Die kürzlich erlassene Verordnung 2020/741/UE über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung von Wasser ist eine der ersten gesetzgeberischen Initiativen in diesem Übergang (E). Das Phänomen der Algenblüte, das Ausmaß der Verschmutzung durch Mikroplastik und andere Wasserverschmutzungsströme zeigen, wie wichtig es ist, das Kontinuum Land-Meer zu berücksichtigen. Die Meeresstrategie-Richtlinie 2008/56/EG und die Wasserrahmenrichtlinie sollen zu dieser Betrachtung beitragen (F).