Der Rechtsrahmen für den Naturschutz in der EU

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Überblick über das Naturschutzsystem der EU
Die Vogelschutzrichtlinie

 

Die älteste und neben der Habitatrichtlinie wichtigste Rechtsvorschrift zum Schutz der Natur ist die Vogelschutzrichtlinie. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Die Annahme der Vogelschutzrichtlinie durch die Mitgliedstaaten erfolgte 1979 als Antwort auf die zunehmende Besorgnis über den Rückgang der europäischen Wildvogelpopulationen infolge von Verschmutzung, Verlust von Lebensräumen und nicht nachhaltiger Nutzung. Ihr Ziel ist die Schaffung eines umfassenden Schutzsystems für alle wildlebenden Vogelarten, ihre Eier, Nester und Lebensräume, die in der Europäischen Union natürlich vorkommen Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen! (Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie). Dies zeigt, dass die Vogelschutzrichtlinie nicht für Exemplare von Vögeln gilt, die in Gefangenschaft geboren und aufgezogen wurden. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!

Die schwerwiegendsten Bedrohungen für die Erhaltung der wildlebenden Vögel sind der Verlust ihrer Lebensräume und die Verschlechterung ihrer Qualität, (Erwägungsgrund 6 der Vogelschutzrichtlinie). Die Richtlinie legt daher großen Wert auf den Schutz der Lebensräume sowohl für gefährdete Arten als auch für Zugvogelarten (Erwägungsgrund 8 und Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie). Die betroffenen Arten sind in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

Die Richtlinie schützt die Gebiete und Arten. Der Schutz der Gebiete wird von den Mitgliedstaaten gewährleistet, die die Gebiete für gefährdete Arten und für Zugvogelarten ausweisen und schützen müssen. Der Artenschutz schützt jedoch alle europäischen Vögel vor vorsätzlicher Tötung, Fang und erheblicher Störung, so dass sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten sogar auf Arten erstreckt, die außerhalb ihres Hoheitsgebiets leben. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen!Darüber hinaus fördert die Vogelschutzrichtlinie die Forschung zur Untermauerung des Schutzes, der Regulierung und Nutzung aller unter die Richtlinie fallenden Vogelarten (Anhang V).

Birds Directive
Quelle: Joseph van der Stegen, GD Umwelt, Europäische Kommission