EU Criminal Law For Defence Counsel

ZUSATZNAVIGATION

DE - EN - ES - FR - PL

SCHMUCKBILD + LOGO

INHALT

BREADCRUMB

Verfahrensgarantien in der EU
Praxisbezogene Fortbildung für die tägliche Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern und Strafverfolgungsbeamten

 

Das Projekt

Dieses Projekt über Verfahrensgarantien in der EU bietet Richtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern und Strafverfolgungsbeamten eine praxisbezogene Fortbildung für ihre tägliche Arbeit. Aufgrund der im November 2016 endenden Umsetzungsphase der neuen Richtlinien im Strafverfahren über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, auf Belehrung und Unterrichtung und auf Zugang zu einem Rechtsbeistand dient dieses Projekt sowohl der Anwendung der Instrumente in einem praxisbezogenen Training, als auch als Plattform zum Austausch über Erfahrungen und bewährte Verfahren.

Das Konzept

Das Projekt besteht aus vier Seminaren, die von 2016-2018 in Trier, Krakau, Barcelona und Riga stattfinden werden. Jedes Seminar richtet sich an 5-7 ausgewählte Mitgliedstaaten und umfasst ca. 50 Teilnehmer. Die Seminare werden 1 ½ Tage dauern.

Programm

Dieses Projekt bietet ein praxisbezogenes Fortbildungstraining hinsichtlich der Anwendung der neuen EU Richtlinien im Strafverfahren über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, auf Belehrung und Unterrichtung und auf Zugang zu einem Rechtsbeistand (2010/64/EU, 2013/13/EU, 2012/13/EU). Darüber hinaus werden die praktizierenden Juristen und Strafverfolgungsbeamte in die geplanten EU Maßnahmen in Strafverfahren im Hinblick auf das Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe(COM(2013) 824 final), auf die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung (COM(2013) 821 final) und Verfahrensgarantien für verdächtigte oder beschuldigte Kinder (COM(2013) 822 final) eingeführt. Ein dritter Aspekt des Projekts ist die Auslegung der betroffenen Rechte durch den EGMR und den EuGH.

Netzwerkmöglichkeiten

Ein einzigartiges Merkmal der Fortbildungsseminare wird die Tatsache sein, dass sowohl Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, als auch Strafverfolgungsbeamte und Dolmetscher und Übersetzer gemeinsam an einem Seminar teilnehmen werden.
Diese persönlichen Kontakte mit Kollegen aus anderen Berufen in Verbindung mit der Anwendung der neuen Richtlinien werden insbesondere das gegenseitige Verständnis fördern und in Folge dessen das Justizsystem und –wesen stärken.

ARTIKEL-VERWEISE

LINKS

CONTACT

Contact

Kontakt

  • Cornelia Riehle Stellv. Fachbereichsleiterin - Strafrecht Telefon: +49 (0)651 937 37 302 Fax: +49 (0)651 937 37 919

    Foto: Cornelia Riehle

DOCUMENTS