Die Richtlinie über Industrieemissionen

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Einführung

 

Die Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IERL) zielt darauf ab, durch die Verringerung schädlicher Industrieemissionen in der gesamten Union, insbesondere durch eine bessere Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT), erhebliche Vorteile für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu erzielen.

Die IERL führt sieben separate bestehende Richtlinien in Bezug auf Industrieemissionen zusammen.

Mit Wirkung ab dem 7. Januar 2014:

  • Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion;
  • Richtlinie 82/883/EWG über die Überwachung und Kontrolle von Titandioxid-Ableitungen;
  • Richtlinie 92/112/EWG über die Verringerung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrieli>
  • Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen;
  • Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen (Abfallverbrennungsrichtlinie);
  • Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU-Richtlinie);

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016:

  • Richtlinie 2001/80/EG zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen (GFA-Richtlinie)

Die Europäische Kommission hat sich der Technik der Neufassung bedient, um die inhaltlichen Änderungen der Einzelrichtlinien und die unverändert gebliebenen ursprünglichen Bestimmungen in einem einzigen Text zusammenzufassen. Als Neufassung enthält die IERL große Textmengen, die entweder völlig unverändert aus den neu zu fassenden Richtlinien übernommen oder ohne inhaltliche Änderungen in angepasster Form aus diesen übernommen wurden. Zugleich enthält die IERL auch eine beträchtliche Anzahl von Bestimmungen, die entweder inhaltlichen Änderungen unterlagen oder neu eingeführt wurden.

Die IERL basiert auf mehreren Grundsätzen:

  • ein integrierter Ansatz (der sich auf die zu genehmigende Anlage konzentriert, nicht getrennt auf verschiedene Umweltmedien wie Luft, Wasser oder Boden)
  • beste verfügbare Techniken
  • Flexibilität
  • Inspektionen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit