Einführung
Die Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen (2015/2193/EG) legt Vorschriften für die Begrenzung der Luftemissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx) und Staub (Partikel) aus mittelgroßen Feuerungsanlagen sowie Vorschriften für die Überwachung der Kohlenmonoxid-Emissionen (CO-Emissionen) dieser Anlagen fest. Sie füllt die Regelungslücke zwischen Großfeuerungsanlagen (über 50 Megawatt), die unter die Richtlinie über Industrieemissionen (IERL) fallen, und kleineren Geräten wie Heizungen und Boilern, die unter die Ökodesign-Richtlinie fallen.