Geltungsbereich und Ziele der Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen
Die Richtlinie gilt seit dem 18. Dezember 2015. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 19. Dezember 2017 umsetzen.
Die mittelgroße Feuerungsanlage ist eine Anlage, in der Brennstoffe verbrannt werden und die erzeugte Wärme genutzt wird, mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW, unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffs. Die Richtlinie gilt nicht für bestimmte Feuerungsanlagen wie Koksöfen, Gasturbinen und Motoren, die im Offshore-Bereich eingesetzt werden, Reaktoren, die in der chemischen Industrie verwendet werden, und Anlagen, die bereits unter andere EU Rechtsvorschriften zur Regelung ihrer Emissionen fallen, wie z. B. die IERL. Ähnlich wie die IERL gilt die Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen nicht für ergänzende Forschungstätigkeiten, Entwicklungsmaßnahmen oder Erprobungstätigkeiten.
Das Hauptziel der Richtlinie ist eine kosteneffiziente Minderung der Emissionen in die Luft. Mittelgroße Feuerungsanlagen sollten so entwickelt und betrieben werden, dass die Energieeffizienz gefördert wird. Solche Erwägungen sowie wirtschaftliche Erwägungen, technische Möglichkeiten und der Lebenszyklus bestehender mittelgroßer Feuerungsanlagen sollten insbesondere bei der Nachrüstung mittelgroßer Feuerungsanlagen oder der Entscheidung über größere Investitionen berücksichtigt werden.