Einführung
Biodiversität spielt eine wichtige Rolle für Funktionen des Ökosystems, die unterstützende, versorgende, regulierende und kulturelle Dienste bereitstellen. Diese Dienste sind von grundlegender Bedeutung für das menschliche Wohlergehen, da sie unmittelbar mit dem Nahrungsmittelbedarf, der menschlichen Gesundheit, dem Wirtschaftswachstum und dem sozialen Fortschritt verbunden sind. Insbesondere steht die Rolle der Biodiversität in unmittelbarem Zusammenhang mit grundlegenden Funktionen auf der Erde, wie der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts des Ökosystems (d. h. Recycling und Speicherung von Nährstoffen, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Stabilisierung des Klimas, Bildung und Schutz des Bodens), der Bereitstellung biologischer Ressourcen (d. h. Bereitstellung von Arzneimitteln und Pharmazeutika, Holzprodukten, Zuchtbeständen und Diversität der Arten, Ökosysteme und Gene) sowie dem gesellschaftlichen Nutzen (d. h. Erholung und Fremdenverkehr, kultureller Wert, Bildung und Forschung).
In der heutigen Zeit ist die Biodiversität der Erde ernsthaft gefährdet. Die Hauptursache für den Verlust an Biodiversität kann dem Einfluss des Menschen auf das Ökosystem der Welt zugeschrieben werden. Tatsächlich haben die Menschen die Umwelt und die Landschaft tief greifend verändert, indem sie die Arten direkt ausbeuteten, z. B. durch Fischfang und Jagd, die biogeochemischen Zyklen veränderten und Arten von einem Gebiet des Planeten in ein anderes verbrachten. Die Bedrohungen für die biologische Vielfalt lassen sich in den folgenden Hauptpunkten zusammenfassen: Veränderung und Verlust von Lebensräumen, Einschleppung exotischer Arten und genetisch veränderter Organismen, Umweltverschmutzung, Überbevölkerung, Klimawandel, Raubbau an Ressourcen.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Verlust an Biodiversität neben dem Klimawandel als die kritischste globale Umweltbedrohung beschrieben wird, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Jahr 2010 das folgende Ziel für den Erhalt der Biodiversität in der EU gesetzt: "Aufhalten des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und deren weitestmögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der EU zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit." In der im Mai 2011 von der der Kommission angenommenen Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 wurden sechs Hauptziele festgelegt, um sicherzustellen, dass dieses Gesamtziel bis 2020 erreicht wird. Eines der Ziele ist die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie.
Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitatrichtlinie, die zuweilen auch gemeinsam als "Naturschutzrichtlinien" bezeichnet werden, sind die Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU; das Herzstück des europäischen Naturschutzes ist der Schutz der Biodiversität. Sie ermöglichen es allen 28 EU-Mitgliedstaaten, innerhalb eines gemeinsamen Rechtsrahmens zusammenzuarbeiten, um die am stärksten gefährdeten und wertvollsten Lebensräume und Arten Europas in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet innerhalb der EU unabhängig von politischen oder administrativen Grenzen zu erhalten.