Gliederung der IERL
Kapitel: Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU)
Kapitel II (Artikel 10 bis 27) befasst sich mit Sondervorschriften für die in Anhang I der IERL aufgelisteten Tätigkeiten. Dieser Anhang ist faktisch eine geänderte Fassung von Anhang I der IVVU-Richtlinie. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf Pflichten des Betreibers, Genehmigungsanträge, BVT und BVT Merkblätter, Genehmigungsauflagen, Emissionsgrenzwerte, äquivalente Parameter und technische Maßnahmen, Überwachungsauflagen, allgemeine bindende Vorschriften, Umweltqualitätsnormen, Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken, Änderungen der Anlagen durch die Betreiber, Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen durch die zuständige Behörde, Stilllegung und Sanierung von Standorten, Inspektionen, Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit, Zugang zu Gerichten, grenzüberschreitende Fragen und Zukunftstechniken. Dieses Kapitel stellt eine Neufassung der IVVU-Richtlinie und ihrer Änderungen dar, und demzufolge betrifft dieses Kapitel nur IVVU-Tätigkeiten, wie sie jetzt in Anhang I der IERL aufgeführt sind.