Gliederung der IERL
Kapitel: Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Kapitel V (Artikel 56 bis 65) befasst sich mit Sondervorschriften für Anlagen und Tätigkeiten, bei denen organische Lösungsmittel eingesetzt werden, und stellt damit eine Neufassung der VOC-Richtlinie dar. Die verschiedenen Artikel in diesem Kapitel beziehen sich auf: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Substitution gefährlicher Stoffe, Reduzierung und Überwachung der Emissionen, Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Berichterstattung, wesentliche Änderung bestehender Anlagen, Informationsaustausch über die Substitution organischer Lösungsmittel und Zugang zu Informationen.