The role of the National Judge in the European Judicial System and the Procedures of the CJEU

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Verfahren vor dem Gerichtshof
Das Vorabentscheidungsverfahren

 

Das Vorabentscheidungsverfahren ist in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b EUV und Artikel 267 AEUV geregelt. Das System der Vorabentscheidungen stellt kein Rechtsmittel dar, das den Parteien eines bei einem nationalen Gericht anhängigen Verfahrens zur Verfügung steht. Vielmehr zielt es darauf ab, eine einheitliche Auslegung des Unionsrechts durch alle innerstaatlichen Gerichte zu erreichen und einen wirksamen Rechtsschutz des Einzelnen zu unterstützen. Es stützt sich auf die Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Richter und dem Gerichtshof (vgl. Verbundene Rechtssachen C-261/08 und C-348/08 Zurita García und Choque Cabrera, Randnr. 36; Rechtssache C-210/06 Cartesio, Randnr. 91).

Gegenstand der Vorlage sind Fragen betreffend

  1. die Auslegung des primären Unionsrechts, d.h. der Verträge, der Protokolle und der Charta der Grundrechte und/oder
  2. die Auslegung und/oder Gültigkeit des sekundärem Unionsrechts, d. h. von Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen und internationalen Abkommen der EU.
  3. Dagegen ist die Auslegung oder Gültigkeit des innerstaatlichen Rechts oder der internationalen Abkommen der Mitgliedstaaten kein gültiger Gegenstand für eine Vorlage.