Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren

SCHMUCKBILD + LOGO

INHALT

BREADCRUMB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Völkerrechtslandschaft

 

In der gleichen Weise wie beim Zugang zu Informationen verweist das UNFCCC nur recht allgemein auf die Beteiligung der Öffentlichkeit, und das Kyoto-Protokoll fügt dem nichts hinzu.

Das UNCCD geht darüber hinaus und verpflichtet die Parteien nicht nur zur allgemeinen Förderung und Erleichterung der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bemühungen zur Bekämpfung der Desertifikation und zur Milderung der Auswirkungen von Dürren. Sie sollen auch:

  • "auf örtlicher, nationaler und regionaler Ebene für eine wirksame Beteiligung nichtstaatlicher Organisation und örtlicher Bevölkerungsgruppen, und zwar unter Berücksichtigung von Männern und Frauen, insbesondere von Ressourcennutzern, einschließlich Landwirten und Weidetierhaltern und deren Berufsorganisationen, an der politischen Planung, am Entscheidungsprozess sowie an der Durchführung und Überprüfung nationaler Aktionsprogramme sorgen".
  • "auf Dauer den Zugang der Öffentlichkeit zu einschlägigen Informationen sowie eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit an Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins" fördern.

Zwar bleibt die Entscheidung über die Mittel den Parteien überlassen, das UNCCD unterstützt jedoch die Beteiligung der Öffentlichkeit, z. B. durch Betonung der "wirksamen Beteiligung" und der Verbreitung vorhandener Informationen über die Wüstenbildung.

Das Stockholmer Übereinkommen ist in Bezug auf den Zugang zu Informationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit spezifischer als die meisten Umweltabkommen von globaler Tragweite, indem es die Parteien verpflichtet, Folgendes zu fördern und zu erleichtern:

"die Beteiligung der Öffentlichkeit an Fragen im Zusammenhang mit persistenten organischen Schadstoffen und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie an der Erarbeitung geeigneter Beiträge, einschließlich der Möglichkeit zur Einbringung eigener Beiträge auf nationaler Ebene zur Durchführung dieses Übereinkommens."

Trotz der weicheren Form der "Förderung und Erleichterung" statt der "Gewährleistung" der Öffentlichkeitsbeteiligung, legt das Stockholmer Übereinkommen dar, dass die Beteiligung auch die Möglichkeit für Mitglieder der Öffentlichkeit umfassen muss, sich zu Fragen im Zusammenhang mit persistenten organischen Schadstoffen sowie zur Durchführung des Übereinkommens als solches zu äußern. Das heißt, die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert mehr als den bloßen Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen.