Rechtsvorschriften zur Luftqualität

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Historischer Überblick und Hauptmerkmale der Richtlinie
Emissionen aus Punktquellen

 

Die Europäische Union erörterte die Annahme von Rechtsvorschriften zur Begrenzung des Schadstoffgehalts der Luft. Dem Gesetzgeber standen zwei Optionen zur Verfügung: Zum einen konnten Rechtsvorschriften die Emission eines Schadstoffs aus Produkten oder Anlagen (Punktquellen) begrenzen oder ganz verbieten. Da jedoch die Verwendung von Brennstoffen (Benzin oder Kohle) z. B. in Fahrzeugen oder Industrieanlagen nicht vollständig eingestellt werden kann und Luftverschmutzung verursacht, könnte bestenfalls eine Begrenzung des Ausstoßes solcher Schadstoffe beschlossen werden.

Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Verringerung der Emissionen aus Punktquellen nicht ausreicht, um die Luftverschmutzung zu stoppen: Selbst wenn zum Beispiel alle Pkw und Lkw die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß einhalten, kann die Gesamtmenge dieser Emissionen so groß sein, dass das Vorhandensein von Schadstoffen in der Luft Konzentrationen erreicht, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährlich sind. Daher beschloss die Europäische Union, eine doppelte Strategie zu verfolgen: einerseits verabschiedete sie – regelmäßig aktualisierte – Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus Punktquellen (Fahrzeuge, Motorräder, Maschinen, Industrieanlagen). Diese Emissionsgrenzwerte durften zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.