Rechtsvorschriften zur Luftqualität

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INHALT

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Historischer Überblick und Hauptmerkmale der Richtlinie
Ursprüngliche Rechtsvorschriften über Emissionen von Punktquellen

 

Ergänzend zu diesen Rechtsvorschriften über Emissionen aus Punktquellen begann die EU zwischen 1980 und 1985 damit, Konzentrationswerte – die sie ebenfalls als „Grenzwerte“ bezeichnete, was zu beträchtlicher Verwirrung führte – für Schwefeldioxid, Staub, Blei und Stickoxide festzulegen. Im Jahr 1996 überprüfte sie ihre Rechtsvorschriften (Richtlinie 96/62/EC) und beschloss, auf Unionsebene verbindliche Konzentrationswerte für dreizehn Schadstoffe festzulegen. In der Folge wurden zwischen 1999 und 2002 acht dieser Schadstoffe durch drei Rechtsakte geregelt (Richtlinie 1999/30/EG, Richtlinie 2000/69/EG und Richtlinie 2002/3/EG), durch die frühere Rechtsvorschriften in weiten Teilen aktualisiert und verschärft wurden; bei den neu hinzugekommenen Schadstoffen handelte es sich um Feinstaub (PM10 und PM 2.5). In Bezug auf die anderen fünf Schadstoffe – Kadmium, Arsen, Nickel, Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – ließ sich die EU davon überzeugen, dass die Festlegung von Konzentrationswerten nicht notwendig ist, da die meisten Emissionen aus Industrieanlagen stammen und bereits durch die Anforderung abgedeckt sind, auf die „beste verfügbare Technik, die keine übermäßigen Kosten verursacht“, zurückzugreifen. Die EU hat daher die Idee verbindlicher Konzentrationswerte aufgegeben (Richtlinie 2004/107/EG) und erklärt, dass (unverbindliche) Zielwerte für diese Schadstoffe "so weit wie möglich" eingehalten werden sollten.

Die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Blei in der Luft gingen schrittweise zurück, was auf Maßnahmen wie die Einführung von bleifreiem Benzin, die Rauchgasentschwefelung von Kraftwerken oder die Verringerung des Schwefelgehalts von Kohle und anderen Brennstoffen zurückzuführen ist. So konzentrierte sich die Aufmerksamkeit nach und nach auf die Luftverschmutzung durch Feinstaub und Stickstoffdioxide.

Feinstaub (PM) sind extrem kleine Partikel in der Luft, die durch den Verkehr, industrielle Aktivitäten, die Verbrennung von Brennstoffen und andere stauberzeugende Handlungen oder Aktivitäten (siehe Modul 1) emittiert werden. Nach ihrer Größe unterscheidet man zwischen PM10 mit einer Größe von bis zu 10 Mikrometern und PM2,5 mit einer Größe von 2,5 Mikrometern. Ihr besonderes Risiko für die menschliche Gesundheit besteht darin, dass sie aufgrund ihrer Größe in die Lunge gelangen und zu Herz-Kreislauf- und anderen Erkrankungen beitragen können.