Rechtsvorschriften zur Luftqualität

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Historischer Überblick und Hauptmerkmale der Richtlinie
Hauptziel der Richtlinie 2008/50/EG

 

Das Hauptziel Click here for more information! der Richtlinie 2008/50 ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Luftverschmutzung (Art. 1). Luftverschmutzung ist ein ernstes, unionsweites Problem: Die Kommission schätzte 2013, dass es pro Jahr etwa 400.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung gibt und dass der durch sie verursachte jährliche wirtschaftliche Schaden (Verluste an Arbeitstagen, Verluste im Gesundheitswesen, Ernteverluste, Schäden an Gebäuden usw.) etwa 43 Milliarden Euro beträgt (COM(2013) 918 final - Saubere Luft für Europa). Natürlich kann eine signifikante Reduzierung solcher Schäden nicht allein durch die Richtlinie 2008/50 erreicht werden: Daher wird im nächsten Abschnitt beschrieben, welche weiteren Rechtsetzungsmaßnahmen die Union ergriffen hat, um die Luftverschmutzung zu verringern und den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern.

"Es ist allerdings nachdrücklich zu betonen, dass nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 193) jeder Mitgliedstaat das Recht hat, strengere Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, um die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vor Luftverschmutzung zu schützen. Die Maßnahmen der Union stellen somit ein gemeinsames Mindestmaß an Schutz dar, ermöglichen es aber jedem Mitgliedstaat, die Luftverschmutzung wirksam zu bekämpfen."

Die Richtlinie 2008/50 verlangt von den Mitgliedstaaten eine kontinuierliche Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf die verschiedenen oben genannten Schadstoffe. Zu diesem Zweck richten die Mitgliedstaaten ortsfeste Messstationen ein; in Gebieten, in denen die Schadstoffbelastung gering ist, reichen Modellrechnungen zur Beurteilung der Luftqualität aus. Die Anzahl und der Standort der Probenahmestellen wird von den Mitgliedstaaten festgelegt, die jedoch die in der Richtlinie festgelegten Kriterien einhalten müssen.