Rechtsvorschriften zur Luftqualität

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Die Beziehung zwischen der Richtlinie 2008/50 und anderen EU Rechtsvorschriften
Nationale Emissionshöchstmengen

 

Ein anderer legislativer Ansatz zur Verringerung der Luftverschmutzung wurde mit der Richtlinie 2001/81/EG gewählt. Diese Richtlinie ist die Antwort der EU auf die Anforderungen eines Protokolls zum internationalen Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und seiner verschiedenen Protokolle, dem die Europäische Union beigetreten ist. Dieses Protokoll legte für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak nationale Emissionshöchstmengen für die Europäische Union als Ganzes und für jeden ihrer Mitgliedstaaten fest. Diese Schadstoffe tragen zu Atemwegsproblemen des Menschen, zur Versauerung und/oder Eutrophierung des Bodens und der Gewässer sowie zur Schädigung der Vegetation bei.

Die Höchstmengen wurden in Kilotonnen Schadstoffemissionen angegeben, und bis 2010 sollten die im Protokoll festgelegten Höchstmengen nicht mehr überschritten werden. Die Richtlinie 2001/81/EG übernahm diese Regelung und forderte gleiche oder etwas stärkere Emissionsverminderungen bis 2010. Sie überließ die Mittel zur Erreichung der Emissionsverminderungen vollständig den Mitgliedstaaten und sah lediglich eine jährliche Berichterstattung an die Europäische Kommission vor.

Bis 2010 hatte die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – inzwischen 28 Mitgliedstaaten – die Höchstmengen der Richtlinie eingehalten Bitte hier für weitere Informationen klicken!. Gegen Staaten, die ihre Verpflichtungen nicht einhielten, wurden keine Sanktionen verhängt. Im Jahr 2013 schlug die Kommission eine neue Richtlinie vor, mit der die Emissionen für die vier Schadstoffe sowie zusätzlich für PM2,5 und Methan gegenüber 2005 um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt werden sollten . Der Vorschlag wird zur Zeit erörtert.